Wir möchten unsere Website allen Nutzerinnen und Nutzern zugänglich machen – im Einklang mit BayBGG, BayDiG, BayDiV, BITV 2.0 und WCAG 2.1 Stufe AA.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website comenius-deg.de des Comenius-Gymnasiums Deggendorf.
Die Website ist mit den genannten Vorgaben aufgrund der nachfolgend aufgeführten Unvereinbarkeiten teilweise vereinbar.
Folgende Inhalte sind aktuell noch nicht barrierefrei. Nach dem Muster der EU-Durchführungsbeschlüsse ordnen wir je Punkt ein, ob eine Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen oder eine unverhältnismäßige Belastung vorliegt, und nennen nach Möglichkeit eine barrierefreie Alternative.
Die Hauptnavigation lässt sich sowohl in der Desktop- als auch in der mobilen Ansicht nicht vollständig mit der Tastatur bedienen.
Einordnung: Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen. Barrierefreie Alternative: derzeit nicht verfügbar.
Es fehlen ein Sprunglink zum Hauptinhalt sowie Landmarken für den Hauptinhalt und die Hauptnavigation; der Tastaturfokus ist bei einzelnen Elementen nicht sichtbar.
Einordnung: Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen. Barrierefreie Alternative: derzeit nicht verfügbar.
Das Bildkarussell auf der Startseite wechselt automatisch, ohne dass sich der Wechsel anhalten lässt.
Einordnung: Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen. Barrierefreie Alternative: derzeit nicht verfügbar.
Der Fließtext ist auf weiten Teilen der Website zu blass; der erforderliche Kontrastwert von 4,5:1 wird nicht durchgängig erreicht.
Einordnung: Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen. Barrierefreie Alternative: Über das Bedienfeld unten rechts lässt sich ein erhöhter Kontrast aktivieren.
Vereinzelt fehlen Alternativtexte oder die vorhandenen Texte sind nicht aussagekräftig genug.
Einordnung: Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen. Barrierefreie Alternative: Auf Anfrage beschreiben wir die betroffenen Inhalte persönlich.
Viele PDF-Dokumente (Formulare, Schulordnungen) sind nicht getaggt und damit für Screenreader nicht zuverlässig lesbar.
Einordnung: unverhältnismäßige Belastung. Barrierefreie Alternative: Der Inhalt einzelner Dokumente kann telefonisch oder per E-Mail erfragt werden.
Bildbasierte Übersichten werden derzeit als Grafik ohne textuelle bzw. tabellarische Alternative bereitgestellt.
Einordnung: Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen. Barrierefreie Alternative: Auf Anfrage stellen wir eine tabellarische Fassung bereit.
Die drei auf der Website eingebundenen Filme – einer auf der Startseite, zwei auf der Seite „Internat im Film“ – stehen ohne Untertitel und ohne Audiodeskription zur Verfügung.
Einordnung: Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen. Barrierefreie Alternative: Ein Transkript kann auf Anfrage bereitgestellt werden.
Über das Symbol rechts unten lässt sich ein Bedienfeld öffnen, das folgende Funktionen anbietet.
Hinweis: Diese Hilfsfunktionen ergänzen die zugrunde liegende Barrierefreiheit, ersetzen sie aber nicht.
Diese Erklärung wurde am 19.09.2026 erstellt bzw. zuletzt überprüft. Grundlage ist eine Selbstbewertung durch den Betreiber.
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang aufgefallen? Möchten Sie uns über bestehende Barrieren informieren oder Informationen zur Umsetzung erfragen? Wir freuen uns über Ihre Nachricht.
Comenius-Gymnasium Deggendorf
Jahnstraße 8, 94469 Deggendorf
Bleibt eine Anfrage über die oben genannte Kontaktmöglichkeit innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, kann bei der zuständigen Durchsetzungsstelle ein Antrag auf Prüfung der Barrierefreiheitsanforderungen gestellt werden (§ 11 BayDiV).
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
beim Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV)
St.-Martin-Straße 47, 81541 München