Die Bayerische Staatsregierung hat verfügt, dass Schülerinnen und Schüler dem Unterricht und jeglichen sonstigen schulischen Veranstaltungen ab Montag, 16.03.2020 bis einschließlich Sonntag, den 19.04.2020 (Ende der Osterferien) fernbleiben müssen. Das betrifft auch Veranstaltungen wie den geplanten „Tag der offenen Tür“, die Studienfahrten der Q11 usw.

Für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangstufen 5 und 6 ist eine Notfallbetreuung zur regulären Schulzeit eingerichtet (8 – 13 Uhr). Diese ist für Kinder von Eltern und Erziehungsberechtigten, die in den Bereichen der kritischen Infrastruktur arbeiten, gedacht. Zu den Bereichen der kritischen Infrastruktur zählen insbesondere die Gesundheitsversorgung, die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz) und die Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikations- dienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung). Grundvoraussetzung ist, dass beide Erziehungsberechtigte der Schülerinnen und Schüler, im Fall von Alleinerziehenden der Alleinerziehende, in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind.