Ob schu­li­sche Fra­gen, Sor­gen, Streit oder Gewalt­er­fah­rung: Für Schü­le­rin­nen und Schü­ler sowie für die Erzie­hungs­be­rech­tig­ten ste­hen umfang­rei­che Bera­tungs- und Unter­stüt­zungs­an­ge­bo­te zur Verfügung.

Ansprech­part­ner

Bera­tungs­lehr­kräf­te, Schul­psy­cho­lo­gin­nen und Schul­psy­cho­lo­gen an den Schu­len vor Ort und an den Staat­li­chen Schul­be­ra­tungs­stel­len ste­hen der gesam­ten Schul­fa­mi­lie für Bera­tungs­ge­sprä­che zur Ver­fü­gung. Auf­grund der aktu­el­len Situa­ti­on soll­ten per­sön­li­che Bera­tungs­ge­sprä­che in der Schu­le oder in den Staat­li­chen Schul­be­ra­tungs­stel­len der­zeit unter­blei­ben und statt­des­sen mög­lichst auf ande­rem Weg, z. B. per Tele­fon oder E‑Mail, erfol­gen. Soweit aus fach­li­cher Sicht den­noch eine per­sön­li­che Bera­tung erfor­der­lich erscheint, kann eine sol­che Bera­tung vor Ort im Aus­nah­me­fall erfol­gen. Es ist dabei sicher­zu­stel­len, dass die für Schu­len gel­ten­den Sicher­heits- und Hygie­ne­vor­schrif­ten ein­ge­hal­ten wer­den, ins­be­son­de­re, dass der Kon­takt zu ande­ren Per­so­nen (Lehr­kräf­te und Schü­le­rin­nen und Schü­ler) soweit wie mög­lich unter­bleibt. Das Betre­tungs­ver­bot der ent­spre­chen­den All­ge­mein­ver­fü­gun­gen steht dem nicht ent­ge­gen, da es sich bei den per­sön­li­chen Bera­tun­gen nicht um Unter­richt oder eine sons­ti­ge Schul­ver­an­stal­tung handelt.

Zusätz­li­che Unter­stüt­zungs­an­ge­bo­te bei Erfah­rung von häus­li­cher oder sexu­el­ler Gewalt

Die gegen­wär­ti­gen Aus­gangs­be­schrän­kun­gen kön­nen die Gefahr für Streit, häus­li­che oder sexua­li­sier­te Gewalt erhö­hen. In die­ser Situa­ti­on ist es beson­ders wich­tig, dass Betrof­fe­ne auch außer­halb der Schu­le Hil­fe und Unter­stüt­zung erfah­ren können.

Hier kön­nen sich betrof­fe­ne Kin­der und Jugend­li­che oder Per­so­nen, die auf Gewalt in ihrem Umfeld auf­merk­sam wer­den, bera­ten lassen:

  • Die Num­mer gegen Kum­mer ist unter Tel. 116 111 mon­tags bis sams­tags von 14 – 20 Uhr erreichbar.
  • Bei der bke-Jugend­be­ra­tung kön­nen Jugend­li­che ande­re jun­ge Men­schen als Gesprächs­part­ner fin­den und Kon­takt zu erfah­re­nen Bera­te­rin­nen und Bera­tern aufnehmen.
  • Die Sei­te www.kein-kind-alleine-lassen.de vom Unab­hän­gi­gen Beauf­trag­ten für Fra­gen des sexu­el­len Kin­des­miss­brauchs (UBSKM) der Bun­des­re­gie­rung bie­tet direk­ten Kon­takt zu Bera­tungs­stel­len und Infor­ma­tio­nen, was bei sexu­el­ler und ande­rer fami­liä­rer Gewalt in der Coro­na-Kri­se getan wer­den kann.
  • Das Hil­fe­te­le­fon ist unter Tel. 0800 22 55 530 ist bei allen Fra­gen und für Hil­fe bei sexu­el­lem Kin­des­miss­brauch für Kin­der, Jugend­li­che und Erwach­se­ne zu fol­gen­den Zei­ten erreich­bar: Mon­tag, Mitt­woch und Frei­tag von 9 – 14 Uhr, Diens­tag und Don­ners­tag von 15 – 17 Uhr.
  • Save me online hilft, wenn statt einer tele­fo­ni­schen Bera­tung bei sexu­el­lem Kin­des­miss­brauch lie­ber Online-Hil­fe per E‑Mail gewünscht ist.
  • Auf dem Hil­fe­por­tal Sexu­el­ler Miss­brauch fin­den Betrof­fe­ne wei­te­re Infor­ma­tio­nen und Ansprechpartner.

Quel­le:

https://www.km.bayern.de/schueler/meldung/6941/hier-finden-schueler-und-eltern-beratungsangebote-und-unterstuetzung.html

Die­se Infor­ma­tio­nen als PDF-Doku­ment zum Ausdrucken.